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STAATLICHE REALSCHULE
ROTTENBURG / L.

HAUSORDNUNG

I. Zur Gewährleistung eines ordentlichen Lehr- und Unterrichtsbetriebes, zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf dem Schulgrundstück und zur Erhaltung des Schulgebäudes als freundliche Arbeitsstätte wird nachfolgende Hausordnung erlassen.

1. Lehr- und Unterrichtsbetrieb:

1.1 Die Schüler betreten ab 7,15 Uhr durch den Haupteingang das Schulgebäude. Sie begeben sich in ihre Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor. Bis zum Vorgong ist auch der Aufenthalt in den Gängen und im Informationszentrum möglich.
1.2 Pünktlich zum 7.30 Uhr beginnt der Unterricht.
1.3 Im Haus ist Ruhe zu bewahren. Ein Raumwechsel wird ruhig, rasch und diszipliniert vollzogen.
1.4 Ist eine Klasse ohne Lehrkraft, so meldet dies der Klassensprecher nach 5 Minuten im Sekretariat.
1.5 Das Betreten des Lehrerzimmers, des Seminarraums, sowie aller Fach- und Sammlungsräume ist ohne Begleitung einer Lehrkraft oder Verwaltungsperson untersagt.
1.6 Besuche von Reisenden oder Vertretern während des Unterrichts sind nicht gestattet. Ihre Anmeldung erfolgt grundsätzlich im Sekretariat.
1.7 Jeglicher Verkauf von Gegenständen bedarf der Genehmigung des Direktoriates.
1.8 Für die Mittagspause und den Nachmittagsunterricht werden eigene Anweisungen erlassen.
1.9 Unser umfangreiches Informationszentrum steht allen Schülern zur Verfügung.
(Öffnungszeiten siehe Türanschlag)

2. Im Schulhaus ist zur Erhaltung der Ordnung und Sauberkeit erforderlich:

2.1 Beim Betreten des Schulhauses säubern alle ihre Schuhe sorgfältig.
2.2 Kleidungsstücke werden in den dafür vorgesehenen Garderoben aufbewahrt. Geld und Wertgegenstände nehmen die Schüler mit in die Klassenzimmer.
2.3 Turnschuhe, die als Straßenschuhe dienen, dürfen in der Turnhalle nicht benützt werden.
2.4 Während der Vormittagspause von 9.45 - 10.10 Uhr halten sich die Schüler im Schulgelände auf. Ertönt ein zweiter Gong, so bleiben sie im Schulgebäude.
2.5 Die Außenanlagen sind zu schonen.
2.6 Der Genuß von Alkohol und Nikotin ist im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück, auf dem Schulweg oder im Schulbus grundsätzlich untersagt.
2.7 Papier, Obstreste und dgl. Werden nur in die dafür vorgesehenen Papierkörbe und Abfallbehälter geworfen, nicht aber Papiertaschentücher (WC) und Flaschen (Träger).
2.8 Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.
2.9 Die Toiletten sind sauber zu halten.
2.10 Die Klassenzimmer sind energiesparend beim Stundwechsel zu lüften.
2.11 In Freistunden können sich die Schüler in der Aula aufhalten. Der Aufenthalt ist in den Gängen nicht gestattet.

3. Im Interesse der Sicherheit werden folgende Anordnungen gegeben:

3.1 Unfälle und Erkrankungen von Schülern sind im Sekretariat sofort zu melden.
3.2 Das Betreten folgender Räume ist ohne Aufsicht verboten: Physiksaal und Nebenräume, Werkräume mit Material- und Maschinenraum, Musiksaal, Schulküche, Turnhalle, Sprachlabor, Handarbeitssaal, Medienarchiv, EDV-Räume, Gymnastiksaal, Biologiesaal und Nebenräume.
3.3 Das Werfen und Schleudern von Schneebällen, Steinchen usw. auf dem Schulgrundstück ist gefährlich und deshalb verboten.
3.4 Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist untersagt.
3.5 Das Verlassen des Schulgrundstückes während des Unterrichts und in den Pausen ist ohne Genehmigung einer Lehrkraft verboten; eine Rückmeldung ist erforderlich!
3.6 Nach Unterrichtsschluß begeben sich die Schüler über das Untergeschoß auf die Schulstraße und von dort zum Busbahnhof. Verkehrsgerechtes Verhalten wird von allen Schülern erwartet. Die ortsansässigen Schüler und Selbstfahrer verlassen das Schulgebäude durch den Haupteingang.
3.7 Im Fußgängerbereich (Raum innerhalb der rotweißen Pfosten) sind Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder grundsätzlich zu schieben.
3.8 Die Sonnenrollos bedient nur die Lehrkraft.
3.9 Die Unterrichtsräume werden von jeweils der letzten Lehrkraft abgeschlossen.

4. Die Erhaltung des Schulgebäudes als freundliche Arbeitsstätte verpflichtet alle im Hause.

4.1 Für Schäden, die mutwillig an Einrichtungen der Schule, an den Lehrmitteln, an den Büchern oder am Eigentum eines Mitschülers verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten.
4.2 Notwendige Anordnungen des Hausmeisters ist unbedingt Folge zu leisten.
4.3 Jeder im Hause ist verpflichtet, Unordung sofort zu beseitigen und Schäden unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Rottenburg, 5. September 1988

Das Direktoat --- Das Landratsamt
Der Elternbeirat --- Der Schülerausschuß



II. Anweisungen für die Mittagspause bei Nachmittagsunterricht:

Diese Anweisungen wurden erlassen, um

Die Schülerinnen und Schüler vor Schaden zu bewahren, unsere Schule als freundliche Bildungsstätte zu erhalten, das Leben in unserer großen Gemeinschaft zu regeln und den guten Ruf unserer Schule zu wahren.

1. Die Mittagspause beginnt um 12,25 Uhr und endet pünktlich um 12,55 Uhr bzw. 13,35 Uhr.
2. Wer in dieser Zeit nach Hause gehen will, kann dies tun.
3. Die Schüler können sich auch etwas zu Essen für die Mittagspause mitbringen (Getränke beim Hausmeister).
4. Auch beim Hausmeister können Wurstsemmeln und heiße Würstchen gekauft werden.
5. Es besteht auch die Möglichkeit, in den Rottenburger Gaststätten eine Mahlzeit einzunehmen.
6. Das Direktorat erwartet von den Schülern ein anständiges Benehmen und ordentliche Tischsitten.
7. Nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch in den Gaststätten ist für alle Realschüler der Genuß von Alkohol und Nikotin verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, mit Automaten aller Art und mit Karten zu spielen.
8. Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause im Schulhaus bleiben, sich unterhalten und auch essen wollen, gehen in die Aula.
9. Wer still lernen oder Hausaufgaben erledigen will, kann im Zeichensaal (EG 18) bleiben.
10. Wer sich beim Spiel erholen will (Schach usw.), begibt sich in den SMV-Raum.
11. Leere Limoflaschen dürfen nur in den aufgestellten Kästen in der Aula und im Pausenhof abgestellt werden.
12. Das dauernde Pendeln und Herumziehen zwischen dem Pausenhof, der Aula und der Straße ist untersagt; auch der Schüler muß wissen, was er will.
13. Der Nachmittagsunterricht endet spätestens um 15,35 Uhr, und die Omnibusse fahren gleich anschließend am Busbahnhof ab.

Die Funktionsfähigkeit einer großen Gemeinschaft kann nur erhalten werden, wenn sich alle nach notwendigen Regeln und Anordnungen richten und danach handeln.

Das Direktorat --- Stand: Sept. 1988


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